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Gesetz zur Maklerprovision

Das neue Maklergesetz 2020 - das sollten Sie wissen

Im März des Jahres 2020 hat die Regierung beschlossen, ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen, welches die Maklerprovision bundeseinheitlich regelt. Am 23.12.2020 tritt dieses Gesetz nun in Kraft und verändert die Regelung zur Teilung der Maklerprovision. Wir möchten Ihnen das "Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" einmal vorstellen und Ihnen zeigen, was sich durch das neue Gesetz verändert.

Diese Veränderungen kommen auf Sie zu

Das neue Gesetz, welches am 23.12.2020 in Kraft tritt, wird für eine einheitliche Rechtsprechung in Deutschland sorgen. Denn bisher war die Handhabung in den Bundesländern unterschiedlich. Während bei uns in Hessen beispielsweise der Käufer in der Regel die vollen Maklerkosten übernommen hat, wurden in anderen Bundesländern die Kosten geteilt. Ab dem 23.12.2020 gelten daher in ganz Deutschland die folgenden einheitlichen Regelungen:

  • der Verkäufer muss sich an der Maklerprovision beteiligen
  • der Käufer übernimmt maximal die Hälfte der vereinbarten Maklerprovision

Es gibt Ausnahmen von der Regelung

Allerdings gibt es Ausnahmen von der Regelung in speziellen Fällen. Zum einen gelten diese Regeln nur, wenn es sich um den Privatverkauf einer Wohnimmobilie handelt. Also Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser. Gewerbliche Verkäufe fallen nicht unter die gesetzliche Regelung. Zudem gibt es im Gesetz die klar formulierte Option, dass der Verkäufer auf Wunsch auch die gesamten Maklerkosten tragen kann. Dies kann unter anderem sinnvoll sein, um an stark umkämpften Märkten mit einem "provisionsfreien" Verkauf zu werben. Ob dies für Sie und für Ihre Immobilie infrage kommt, hängt immer von der individuellen Situation ab.

Individuelle Beratung durch unsere Experten

Gerne beraten wir Sie über die Änderungen und die damit verbundenen Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch. Dank der neuen Gesetzeslage ist es in jedem Fall fairer geworden, da ein Standortvorteil aufgrund unterschiedlicher Gesetze entfällt. Wir freuen uns darauf, für Sie weiterhin zuverlässig tätig zu werden und Sie bei Ihren Projekten zu begleiten.

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